
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg fördert weiterhin individuelle Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Klimaschutz und Energieeffizienz – mit einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für kleine Unternehmen bis 50 Mitarbeitende. Die Förderung beträgt pauschal 250 Euro pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter und maximal 1.000 Euro pro Unternehmen und Betriebsstätte im Kalenderjahr.
Gefördert werden überbetriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, die thematisch auf Klimaschutz und Energieeffizienz ausgerichtet sind, z. B.:
- Schulung zur energetischen Gebäudesanierung im Handwerk
- Weiterbildung zu nachhaltiger Materialverwendung im Bauwesen
- Energieberater-Basisseminare
- Qualifizierung im Bereich E-Mobilität oder PV-Anlagentechnik
- Schulungen zu klimafreundlicher Prozessoptimierung
Die Maßnahme muss von einer fachlich qualifizierten Bildungseinrichtung oder einem spezialisierten Betrieb durchgeführt werden und mit einer Teilnahmebescheinigung oder einem Zertifikat abgeschlossen werden.
Nicht förderfähig sind:
- Pflichtschulungen gemäß Gesetz
- Interne Maßnahmen
- Weiterbildungen, die durch andere Programme (ESF, EFRE, ELER, Bundesmittel etc.) gefördert werden.
Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung, die auf Antrag gewährt wird – nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme.
Mehr Informationen, Förderrichtlinie und Antragsformulare unter:
www.wirtschaft-dan.de/klimaschutzfoerderung
Kontakt:
Wirtschaftsförderung Lüchow-Dannenberg
Telefon: 05841 120-890
E-Mail: info@wirschaft-dan.de