
Stand: Januar 2026 – ohne Gewähr, nicht abschließend
Neben großen Reformpaketen wie Data Act, NIS-2 oder dem neuen Verpackungsrecht treten 2026 zahlreiche weitere gesetzliche Änderungen in Kraft, die für Unternehmen relevant sind. Viele der Anpassungen betreffen steuerliche Regelungen, neue Berichts- und Dokumentationspflichten sowie Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsmarktstandards.
Die nachfolgende Übersicht zeigt, welche gesetzlichen Änderungen ab 2026 gelten, wer betroffen ist und ab wann Handlungsbedarf besteht.
Allgemeiner Überblick & vertiefende Informationen
🔗 Bundesfinanzministerium – Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
🔗 Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Das ändert sich im neuen Jahr – BMAS
🔗 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz – 2026 wird Energie spürbar günstiger | BMWE
1. Arbeit, Löhne & Beschäftigung
Mindestlohn, Mini- & Midijobs
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze auf 603 Euro.
Der sogenannte Midijob-Bereich beginnt ab 603,01 Euro und reicht bis 2.000 Euro monatlich. Beschäftigte sind in allen Zweigen der Sozialversicherung beitragspflichtig, werden jedoch durch reduzierte Arbeitnehmerbeiträge entlastet (Faktor F: 0,6619).
Wer ist betroffen?
Alle Arbeitgeber mit geringfügig oder sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
🔗 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Branchenmindestlöhne im Handwerk
In mehreren Gewerken steigen 2026 die tariflichen Lohnuntergrenzen. Dazu zählen unter anderem:
- Dachdeckerhandwerk
- Elektrohandwerke
- Gebäudereiniger-Handwerk
- Gerüstbauer-Handwerk
- Maler- und Lackiererhandwerk
Diese Branchenmindestlöhne liegen teilweise deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und sind verbindlich anzuwenden.
Wer ist betroffen?
Betriebe in den jeweiligen Handwerksbranchen.
Mindestausbildungsvergütung
Die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr ist um knapp 6,2 Prozent auf 724 Euro brutto gestiegen. Das meldet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). 854 Euro sind es im zweiten Ausbildungsjahr (statt 805 Euro), 977 Euro im dritten Ausbildungsjahr (statt 921 Euro) und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr (statt 955 Euro). Der weitaus größte Teil der Auszubildenden erhält allerdings deutlich mehr, betont das BIBB. In den meisten Branchen, in denen ausgebildet wird, gibt es zudem Tarifverträge, die eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung vorsehen.
Deutschlandtickets für Azubis
Niedersachsen hat seit dem 1. Januar 2026 mit dem „D-Ticket Azubi NI“ ein bundesweit gültiges Ticket für Freiwilligendienstleistende und Auszubildende eingeführt.
🔗Handwerksblatt.de
🔗Niedersachsentarif.de
Kurzarbeitergeld
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 24 Monate verlängert. Die Regelung gilt bis Ende 2026 und soll Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Phasen zusätzliche Planungssicherheit geben.
🔗 Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Gesundheitshandwerke: Elektronischer Berufsausweis wird 2026 Pflicht
Alle Hilfsmittelerbringenden – wie etwa Augenoptiker*innen und Hörakustiker*innen – müssen laut § 360 Abs. 8 SGB V spätestens seit dem 1. Januar 2026 an die Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens angeschlossen sein. Für die notwendige Authentifizierung benötigen die Betriebe zwei neue Karten:
- den elektronischen Berufsausweis (eBA) für die persönliche Identifikation und Signatur sowie
- die Institutionskarte SMC-B, die den Betrieb selbst für die IT freischaltet.
Beide Karten werden über die zuständigen Handwerkskammern beantragt.
🔗 „Digitale Vernetzung im Gesundheitswesen (eBA/SMC-B)“ | Zentralverband des Deutschen Handwerks
Fachkräftesicherung – Beratungsangebot „Faire Integration“
Ab dem 1. Januar gilt für Arbeitgebende bei Anwerbung aus dem Ausland eine Informationspflicht über Beratungs- und Informationsmöglichkeiten zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen durch das neue Angebot „Faire Integration“.
🔗 Details gibt es auf der Website des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
Entgelttransparenz
Die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz muss bis 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Künftig gilt:
- Berichtspflicht bereits ab 100 Beschäftigten
- Anspruch der Beschäftigten auf Auskunft über die eigene Vergütung
- Pflicht zur Angabe von Gehaltsspannen bereits im Bewerbungsverfahren
- Zeigt sich ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent, müssen Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat Maßnahmen ergreifen.
Wer ist betroffen?
Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden.
🔗 Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
2. Digitalisierung & IT-Sicherheit
NIS-2-Richtlinie
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie werden die Anforderungen an IT-Sicherheit deutlich verschärft. Betroffen sind nicht mehr nur Betreibende kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische Unternehmen in insgesamt 18 Sektoren.
Voraussetzung ist in der Regel:
- mindestens 50 Beschäftigte oder
- mehr als 10 Mio. Euro Jahresumsatz
- ob Ihr Unternehmen dazugehört, zeigt das BSI-Tool unter betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de
Unternehmen müssen unter anderem ein Risikomanagement etablieren, Sicherheitsvorfälle melden und sich bei einer zentralen Stelle registrieren.
🔗 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Führerschein – i-Kfz-App
Für 2026 ist geplant, weitere fahrzeug- und halterbezogene Dokumente wie den Führerschein in die i-Kfz-App zu integrieren. Mit dieser App kann man heute bereits den Fahrzeugschein digital auf dem Handy speichern. Nächstes Jahr soll sie auch juristischen Personen wie Flottenbetreibern zur Verfügung stehen.
Führerscheinkontrolle
Arbeitgeber*innen, die Arbeitnehmer*innen ein Fahrzeug zur Verfügung stellen, müssen in regelmäßigen Abständen den Führerschein kontrollieren. Momentan ist unklar, wie oft und in welchen Abständen kontrolliert werden muss. Der Bundesrat will Rechtssicherheit schaffen und regeln, dass eine einmalige Überprüfung reicht.
3. Umwelt, Energie & Nachhaltigkeit
Neues Verpackungsrecht
Bis spätestens Sommer 2026 setzt Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht um. Das bisherige Verpackungsgesetz wird durch ein neues Durchführungsgesetz ersetzt.
Kernpunkte:
- Ausweitung der Herstellerverantwortung
- Registrierungspflicht im Verpackungsregister
- höhere Recyclingquoten
- mögliche Bußgelder bis 200.000 Euro
Wer ist betroffen?
Nahezu alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen – vom produzierenden Gewerbe bis zum Online-Handel.
🔗 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Elektro- & Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Ab 1. Januar 2026 gelten neue Pflichten für den Handel: Rücknahme von Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen, einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen und Informationspflicht am Regal.
CO₂-Steuer
Heizen mit Öl und Gas wird 2026 teurer werden, denn der CO₂-Preis für die fossilen Brennstoffe wird innerhalb eines Korridors von 55 bis maximal 65 Euro liegen. Aktuell sind es 55 Euro pro Tonne. Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat ausgerechnet, dass die Mehrkosten bei Gasheizungen bei rund 1,4 Cent/kWh liegen werden.
- Folgende Brennstoffe unterliegen der CO2-Steuer: Benzin (auch Flugbenzin), Diesel & Heizöl, Erdgas & Flüssiggas, Biogas (außer nachhaltig produziertem Biogas), Kohle zum Heizen, Abfall in Heizkraftwerken.
- Holzpellets, Hackschnitzel und Wärmepumpen sind von der Steuer ausgenommen.
- Immobilieneigentümer, die mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl heizen, müssen aufgrund der CO2-Steuer in 2026 und den folgenden Jahren mit stetig steigenden Brennstoffkosten rechnen.
Neue EU-Vorgaben für energetische Gebäudesanierung
Mit der überarbeiteten EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) kommen künftig neue Anforderungen auf Eigentümer und Betriebe zu. Laut der EU-Vorgaben muss die Richtlinie bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Sanierungsrate deutlich zu erhöhen und besonders schlecht gedämmte Gebäude schrittweise zu modernisieren. Vorgesehen sind nach Angaben der EU-Kommission klare Anforderungen an Dämmung, Gebäudetechnik, erneuerbare Energien sowie digitale Gebäudestandards.
🔗 Mehr zu der Umsetzung der Richtlinie erfahren Sie auf der Website der europäischen EU-Kommission.
Solarpflicht für neue und bestehende Gebäude – diese Fristen gelten:
Laut EU-Kommission, müssen ab Ende 2026 bestimmte Neubauten und später auch bestehende Gebäude mit Solartechnik ausgestattet werden – sofern dies technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Diese Vorgaben gelten:
- Ab 31. Dezember 2026: Neue öffentliche und neue gewerblich genutzte Gebäude über 250 Qudratmeter müssen für Solartechnik vorbereitet sein.
- Ab 2027: Für bestehende öffentliche Gebäude greift die Pflicht gestaffelt, abhängig von der Gebäudefläche.
- Ab 2030: Neue Wohngebäude müssen mit Solaranlagen ausgestattet werden – wenn sie geeignet sind.
Bauprodukte-Verordnung
Die EU legt in der Bauprodukte-Verordnung die Anforderungen an Bauprodukte bei Sicherheit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit fest. Eine neue Fassung wird ab dem 8. Januar 2026 in allen Mitgliedstaaten wirksam, wobei sie unter anderem einen digitalen Produktpass und weitere Umweltanforderungen einführt.
Sie regelt die CE-Kennzeichnung für Bauprodukte und stellt sicher, dass diese im europäischen Binnenmarkt verkauft werden können.
Das geänderte deutsche Bauproduktengesetz, das die der EU-Verordnung umsetzt, wurde am 13. November 2025 im Bundestag verabschiedet.
Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur neue Regeln beschlossen
Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur neue Regeln beschlossen, die bis zum 31. Juli 2026 in Deutschland umgesetzt sein müssen.
Ziel ist es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Elektroschrott zu reduzieren.
Einen konkreten Entwurf für eine entsprechende deutsche Gesetzesinitiative gibt es zwar noch nicht. Die EU-Richtlinie zeigt jedoch, wohin die Reise gehen dürfte. Danach sollen Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben, bestimmte Produkte – etwa Smartphones, Tablets, Displays, Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke sowie Fahrzeuge mit Batterien – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu einem angemessenen Preis reparieren zu lassen.
Die Reparaturpflicht trifft zunächst den Hersteller. Hat dieser keinen Sitz in der EU, muss ein Bevollmächtigter, Importeur oder Händler die Verpflichtung übernehmen. Hersteller müssen außerdem sicherstellen, dass Ersatzteile und Reparaturinformationen über einen angemessenen Zeitraum verfügbar sind und Reparaturen nicht durch technische Sperren behindert werden.
Darüber hinaus schreibt die Richtlinie vor, dass Reparaturen möglichst einfach und zugänglich sein müssen. Hindernisse für Verbraucher oder unabhängige Werkstätten sind künftig unzulässig.
Tipp für Unternehmen: Hersteller betroffener Produktgruppen sollten bereits jetzt prüfen, ob ihre Produkte technisch reparierbar sind, Ersatzteile und Werkzeuge rechtzeitig verfügbar gemacht werden und klare Prozesse für Reparaturanfragen und -abwicklung bestehen.
🔗 Weitere Informationen auf der Website des BMUKN.
Neue Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853
Die EU modernisiert das Produkthaftungsrecht grundlegend. Mit der neuen Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 sollen Verbraucher in einer digitalen Welt besser geschützt werden. Deutschland muss die Vorgaben bis 9. Dezember 2026 umsetzen.
Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2025 einen Referentenentwurf vorgelegt.
Was bedeutet das? Künftig gelten nicht nur klassische Waren als Produkte, sondern auch Software, KI-Systeme, digitale Baupläne für 3D-Drucker, smarte Geräte und verbundene Dienste. Auch geraten Unternehmen in die Haftung, die bisher nicht betroffen waren – etwa Anbieter von Software, Betreiber von Online-Plattformen, Fulfillment-Dienstleister oder Firmen, die Produkte wiederaufbereiten.
Die finanziellen Grenzen fallen: Der bisherige Selbstbehalt von 500 Euro und die Haftungsobergrenze von 85 Millionen Euro werden gestrichen. Geschädigte können also künftig den vollen Schaden ersetzt verlangen. Außerdem ist ein erhöhtes Risiko von Kollektivklagen zu erwarten.
Neu sind auch Offenlegungspflichten: In Haftungsprozessen müssen Unternehmen relevante Beweismittel wie Konstruktionsdaten oder Erkenntnisse aus der Produktbeobachtung auf Antrag dem Kläger vorlegen. Wer diese Pflicht ignoriert, hat schlechte Karten – denn die Richtlinie sieht eine gesetzliche Vermutung vor: Wenn der Kläger seinen Schadensersatzanspruch plausibel darlegt, wird angenommen, dass das Produkt fehlerhaft ist.
Zum Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisse können Unternehmen beantragen, dass bestimmte Unterlagen vertraulich behandelt werden. Gibt das Gericht dem Antrag statt, kann es Strafen verhängen, falls der Kläger diese Geheimnisse außerhalb des Verfahrens nutzt.
Für Unternehmen heißt das: Sie müssen ihre Prozesse, Dokumentationen und IT-Sicherheit prüfen und anpassen.
🔗 Weitere Informationen auf der Website des BMJV
🔗 Handwerksblatt.de: Neue Regeln für Software und KI
Handel: Neue Informationspflichten zu Gewährleistung & Garantien ab 2026
Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) ist Teil des EU‑Aktionsplans für nachhaltigen Konsum. Sie ändert unter anderem die Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU) und verpflichtet Handelsunternehmen, Verbraucher umfassender über ihre Rechte zu informieren.
Neben Umwelt- und Nachhaltigkeitsangaben betreffen die Anpassungen insbesondere Gewährleistung und Garantien.
Ab 27. September 2026 gelten für Handelsunternehmen in der EU neue Pflichten: Händler müssen künftig deutlich sichtbar und verständlich über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie über gewerbliche Haltbarkeitsgarantien informieren. Diese Verpflichtung betrifft sowohl stationäre Geschäfte als auch Online-Shops.
🔗 IHK.de
Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie (CSRD) wird für die meisten Unternehmen verschoben. Und sie wird auch nur sehr große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU betreffen. Für kleine und mittlere Unternehmen wird es den freiwilligen EU-Standard VSME geben, der weniger als 80 Fragen umfasst. Viele davon muss man nur mit ja oder nein beantworten.
Für Handwerksbetriebe soll es ein kostenfreies Tool geben – den „Zukunfts-Kompass Handwerk“ der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk. Er kann bereits in der Beta-Version getestet werden (zukunfts-kompass-handwerk.de). Hierbei handelt es sich um ein Projekt des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Hier lesen Sie mehr dazu (Handwerksblatt.de)
CBAM – CO₂-Grenzausgleich
Mit Beginn der Regelphase zum 1. Januar 2026 müssen Importeure emissionsintensiver Waren (z. B. Stahl, Aluminium, Zement) CBAM-Pflichten erfüllen. Erleichterungen gelten für Unternehmen, die unter 50 Tonnen pro Jahr importieren – sie sind von den Pflichten befreit.
🔗 Deutsche Emissionshandelstelle
4. Förderung, Steuern und Finanzierung
Forschungszulage
Ab 2026 wird die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet:
- höhere Bemessungsgrundlage (12 Mio. Euro)
- Fördersatz für KMU bis zu 35 %
- neue Gemeinkosten-Pauschale von 20 %
E-Autos: Kfz-Steuerbefreiung verlängert
Die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge hat die Bundesregierung verlängert. Demnach werden alle E-Autos, die ab 2026 neu zugelassen werden, weiterhin von einer bis zu zehnjährigen Steuerbefreiung profitieren. Bisher galt die Vergünstigung nur für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet wurden. Der neue Stichtag für die Begünstigung ist nun der 31. Dezember 2030.
Neubauförderung Wohnraum
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist Mitte Dezember 2025 gestartet. Bauvorhaben, für die es schon eine Baugenehmigung gibt, werden mit bis zu 100.000 Euro zinsverbilligter KfW Kredite pro Wohneinheit gefördert, meldet das Bundesbauministerium.
Hinweis: Die Förderung endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind. 800 Millionen Euro stehen bereit.
🔗 KfW.de
Umsatzsteuer in der Gastronomie
Der Mehrwertsteuersatz für Speisen (nicht Getränke) in der Gastronomie ist von 19 auf sieben Prozent gesunken – wie es bereits zu Corona von Mitte 2020 bis Ende 2022 der Fall war. Und zwar nicht mehr vorübergehend, sondern dauerhaft. Der Bundesrat hat Gesetz am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
🔗 zdh.de: Merkblatt USt-Satz Speisen.pdf
Gründer- & Investitionsförderung
- ERP-Gründerkredit StartGeld: Erhöhung auf 200.000 Euro
- Sonderabschreibung für E-Dienstwagen
- Verlängerte Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
Hinweis
Diese Übersicht der gesetzlichen Änderungen dient der allgemeinen Information. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Fachberatung. Maßgeblich sind stets die jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen und deren nationale Umsetzung.


