
Hier finden Sie als Unternehmen Hinweise zu finanziellen Unterstützungen und allgemeine Handlungsempfehlungen in der Coronakrise.
Die Wirtschaftsförderung Lüchow-Dannenberg steht selbstverständlich unter 05841/9747372 oder unter info@wirtschaft-dan.de jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass in der derzeitigen Situation persönliche Vorort-Beratungen nur unter vorheriger Anmeldung und unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln stattfinden können.
Aktuelle Informationen
Nützliche Links für Unternehmen
28.09.2020: Niedersachsen Schnellkredit für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter
Die Antragsstellung ist ab dem 01.10.2020 möglich!
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen, die im Zusammenhang mit der aktuellen Corona-Pandemie in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
- für niedersächsische Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Bis zu 100% Finanzierung, Auszahlung zu 100 %
- Antragstellung im Hausbankverfahren mit Haftungsfreistellung
weitere Informationen finden Sie hier.
23.09.2020: Neustart Niedersachsen Investition und Innovation
Neustart Niedersachsen Investition
Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks oder der Automobilwirtschaft? Nach den wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Covid-19-Pandemie wollen Sie mit neuen Investitionsvorhaben zu einem Neustart in Niedersachsen beitragen? Mithilfe der Förderung „Neustart Niedersachsen Investition“ der NBank können Sie für die anfallenden Ausgaben einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Automobilwirtschaft oder des Handwerks
- Investitionen, die durch Arbeits- und Prozessoptimierungen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten
- Investitionsgüter, deren gewöhnliche Nutzungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
- Zuschuss bis zu 50 %
weitere Informationen finden Sie hier
Neustart Niedersachsen Innovation
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die von der Covid-19-Pandemie betroffen sind und notwendige Innovationstätigkeiten nicht verschieben wollen, haben mit dieser Förderung die Möglichkeit Unterstützung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu erhalten.
Die Förderung soll das wirtschaftliche Risiko reduzieren, um verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln.
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Anwendungsnahe niedrigschwellige Entwicklungsvorhaben
- Verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren, Dienstleistungen
- Zuschuss bis zu 75 %; maximal 800.000 Euro
weitere Informationen finden Sie hier.
Neue Regeln und höhere Fördersummen für Soforthilfe
Die ursprüngliche Förderrichtline der NBank für Corona-Soforthilfen wurde ab dem 1. April 2020 durch zwei neue Richtlinien ersetzt:
1: „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“:
Durch die Umsetzung der Bundesrichtlinie können Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis maximal 5 Beschäftigten jetzt bis zu 9.000 Euro beantragen, bei bis zu 10 Mitarbeitern sind es bis zu 15.000 Euro.
2: „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“:
Die Landesrichtline beschränkt zukünftig auf Kleinunternehmen. Bei 11-30 Beschäftigten stehen bis zu 20.000 Euro bereit, bei 31-49 Beschäftigten bis zu 25.000 Euro.
Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist bei beiden Richtlinien nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet.
Bereits gestellte Anträge bleiben gültig
Alle gestellten Anträge bleiben gültig. Bereits ausgezahlte Zuschüsse werden auf den Bundeszuschuss in voller Höhe angerechnet. Die NBank wird alle bisherigen Antragsteller anschreiben und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese höher dotiert sind.
Die NBank bietet ab sofort einen neuen Antragsweg für den Zuschuss Niedersachsen-Soforthilfe Corona:
Ab sofort können Sie den Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ hier elektronisch laden und der NBank per E-Mail senden.
zu den Antragsformularen als Download
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
1. Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
2. Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig elektronisch am PC aus.
3. Senden Sie der NBank den Antrag, die De-minimis-Erklärung und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse zu: antrag@soforthilfe.nbank.de
Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nbank.de
Newsletter
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Hinweis für Unternehmen, die sich bereits per E-Mail oder Fragebogen vorgemerkt haben:
Bitte abonnieren auch Sie den Sondernewsletter. Der Fragebogen ist ab sofort nicht mehr erhältlich.
Das Niedersächsiche Wirtschaftsministerium informiert fortlaufend über Unterstützungsmöglichkeiten
Dazu hat das Ministerium hat eine Informationsseite eingerichtet, auf der fortlaufend aktuelle Informationen zusammengetragen werden.
Außerdem hat das Niedersächsiche Wirtschaftsministerium zu Fragen zu weiteren Themen rund um die Corona-Epidemie und ihre Auswirkungen auf die Wirtschaft hat eine Hotline eingerichtet:
Tel: 0511 120 5757 (8 – 20 Uhr)
Informationsseite
aktuelle Informationen
Sammlung
häufig gestellter Fragen
Informationen zum Rettungsschirm der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Unter anderem wird die KfW dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern.
Maßnahmenpaket
weitere Informationen der KFW
Die Bundesregierung hat einen Schutzschirm veröffentlicht, der mehrere Maßnahmen umfasst. Weitere Informationen zum geplanten Schutzschirm finden Sie auch auf der Seite des BMVI
BMVI Schutzschirm
weitere Informationen zum geplanten Schutzschirm
Das Bundeswirtschaftsministerium hat außerdem unter Telefon 030 18615-1515 eine Hotline eingerichtet, unter der Experten von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr die Coronavirus-Fragen von Unternehmern beantworten
Sonderregeln zum erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld
Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April wirksam werden. Aktuell handeln die Arbeitsagenturen auf Basis der bestehenden Gesetzeslage. Die Bundesagentur für Arbeit hat zu diesem Thema eine Informationsseite eingerichtet.
Kurzarbeitergeld
weitere aktuelle Informationen
FAQ-Liste zu wichtigsten Fragen rund um das Corona-Virus.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat eine FAQ-Liste zusammengestellt, in der die wichtigsten Fragen rund um das Coronavirus beantwortet werden:
- Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun?
- Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf?
- Wer zahlt den Lohn, wenn meine Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden?
FAQ-Liste
wichtigsten Fragen rund um das Coronavirus
Informationen des Robert-Koch-Instituts:
Informationen für Unternehmern finden sich auch auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.
Robert-Koch-Institut
Informationen für Unternehmer
Orientierungshilfe des Landkreises
Darüber hinaus bietet der Landkreis eine Orientierungshilfe zum Corona-Virus, wo u.a. auch aktuelle Informationen zur Lage in Lüchow-Dannenberg veröffentlicht werden.
Landkreis
Informationen zur Lage in Lüchow-Dannenberg
Informationen der IHK Lüneburg-Wolfsburg
Mitglieder der IHK Lüneburg-Wolfsburg finden entsprechende Informationen unter:
IHK Lüneburg-Wolfsburg
Informationen für Mitglieder